E-Auto als Dienstwagen: 0,25, 0,5 oder 1 Prozent? Was 2026 gilt

Von Daniel Meier · Stand

Kurzantwort: Ein reines Elektroauto als Dienstwagen wird 2026 mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises im Monat versteuert, wenn der Listenpreis bis 100.000 Euro liegt. Plug-in-Hybride mit genug elektrischer Reichweite und E-Autos darüber liegen bei 0,5 Prozent, der Verbrenner bei 1 Prozent. Neu seit Januar: Wer zu Hause lädt, muss die Kilowattstunden nachweisen, die alten Monatspauschalen gibt es nicht mehr. Und für Betriebe, die kaufen statt leasen, gibt es bis Ende 2027 eine Sonderabschreibung von 75 Prozent im ersten Jahr.

Das hier ist die Frage, die mir Gewerbekunden am häufigsten stellen, meist noch bevor sie ein Modell im Kopf haben: Was kostet mich der Dienstwagen jeden Monat an Steuern? Die Antwort ist beim Elektroauto so klar wie selten. Ich erkläre dir die Regeln, wie sie im September 2026 gelten, und rechne ein Beispiel durch. Eins vorweg: Ich bin Verkäufer, kein Steuerberater. Was für dich am Ende gilt, klärt dein Steuerbüro, und die Regeln haben in den letzten Jahren mehrfach gewechselt.

Die drei Prozentsätze

AntriebMonatlicher geldwerter VorteilBedingung
Elektro0,25 Prozent des BruttolistenpreisesListenpreis bis 100.000 Euro, Anschaffung nach dem 30. Juni 2025
Elektro, teurer0,5 ProzentListenpreis über 100.000 Euro
Plug-in-Hybrid0,5 Prozenthöchstens 50 g CO2 je km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite
Benziner, Diesel, Vollhybrid1 Prozentkeine

Stand September 2026. Die 0,25-Prozent-Regel ist nach aktuellem Stand für Anschaffungen bis Ende 2030 vorgesehen. Rechtsgrundlage ist Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Einkommensteuergesetz.

Wichtig zur Listenpreisgrenze: Sie lag bis Ende 2023 bei 60.000 Euro, dann bei 70.000 Euro und wurde für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden, auf 100.000 Euro angehoben. Damit fällt praktisch jeder Hyundai unter die 0,25-Prozent-Regel, auch ein voll ausgestatteter IONIQ 9. Maßgeblich ist das Datum, an dem der Betrieb das Auto anschafft, nicht der Tag, an dem du den Schlüssel bekommst.

Beim Plug-in-Hybrid musst du genau hinschauen. Die 80 Kilometer elektrische Mindestreichweite gelten seit 2025. Ein TUCSON Plug-in schafft das je nach Ausführung, aber es zählt der Wert im konkreten Fahrzeugschein. Fällt ein Plug-in durch, landest du bei 1 Prozent, und dann ist der Steuervorteil weg.

Der Arbeitsweg kommt obendrauf

Was viele vergessen: Neben dem Pauschalwert für die Privatnutzung wird der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuert. Die Formel lautet 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat. Beim Elektroauto wird auch hier nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt, beim Plug-in die Hälfte.

Wer seltener als 15 Tage im Monat ins Büro fährt, etwa im Homeoffice, kann stattdessen jede Fahrt einzeln mit 0,002 Prozent je Entfernungskilometer ansetzen. Das lohnt sich schnell und ist eine der Stellschrauben, die dein Steuerbüro kennen sollte.

Rechenbeispiel: Elektro gegen Verbrenner

Nehmen wir ein Auto mit einem angenommenen Bruttolistenpreis von 45.000 Euro und 25 Kilometer einfache Strecke von Aurich nach Westerholt.

Elektro (0,25 Prozent)Verbrenner (1 Prozent)
Privatnutzung112,50 Euro450,00 Euro
Arbeitsweg 25 km84,38 Euro337,50 Euro
Geldwerter Vorteil im Monat196,88 Euro787,50 Euro

Der geldwerte Vorteil ist nicht die Steuer selbst, sondern der Betrag, der deinem Bruttogehalt zugerechnet wird. Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent zahlst du im Elektro-Beispiel rund 69 Euro im Monat, im Verbrenner-Beispiel rund 276 Euro. Über drei Jahre Laufzeit ist das ein Unterschied von gut 7.400 Euro, nur bei der Lohnsteuer, Sozialabgaben nicht mitgerechnet.

Neu seit 2026: Laden zu Hause muss nachgewiesen werden

Bis Ende 2025 konnte der Arbeitgeber pauschal 30 oder 70 Euro im Monat für privat geladenen Strom steuerfrei erstatten. Diese Pauschalen sind weggefallen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt: Der Strom, den du zu Hause in den Dienstwagen lädst, muss in Kilowattstunden nachgewiesen werden, praktisch über einen separaten Zähler an der Wallbox. Erstattet wird entweder nach deinem tatsächlichen Stromtarif oder nach einer amtlichen Pauschale je Kilowattstunde, die für jedes Jahr neu festgelegt wird.

Das klingt nach Bürokratie, ist aber schnell gelöst: Die meisten Wallboxen mit eigenem Zähler liefern die Werte per App. Wer die alten Pauschalen einfach weiterzahlt, riskiert eine Nachzahlung bei der nächsten Lohnsteuerprüfung. Laden beim Arbeitgeber bleibt übrigens komplett steuerfrei, das regelt Paragraf 3 Nummer 46 Einkommensteuergesetz.

Für Betriebe: 75 Prozent im ersten Jahr abschreiben

Wer als Unternehmen ein reines Elektroauto kauft, kann es seit dem 1. Juli 2025 im Anschaffungsjahr mit 75 Prozent abschreiben, in den fünf Jahren danach mit 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2027, für neue und gebrauchte Fahrzeuge. Zwei Haken: Sie gilt nur, wenn das Auto im Betriebsvermögen steht und gekauft wird. Leasingnehmer sind ausgeschlossen. Für viele meiner Handwerks- und Flottenkunden ist das der Punkt, an dem sich die alte Frage Kauf oder Leasing neu stellt.

Dazu kommt die Kfz-Steuer: Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis Ende 2030 bleiben bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens bis Ende 2035. Plug-in-Hybride zahlen ganz normal.

Selbstständige und Leasing

Die 0,25-Prozent-Regel gilt genauso für Selbstständige und Freiberufler, die ihr E-Auto im Betriebsvermögen haben und privat mitnutzen. Sie gilt auch beim Leasing, denn sie bewertet die Nutzung, nicht den Kauf. Nur die Sonderabschreibung bleibt dem Käufer vorbehalten. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss auf die Privatnutzung zusätzlich Umsatzsteuer abführen, auch das gehört auf die Liste fürs Steuerbüro.

Und die Kaufprämie?

Seit Mai 2026 gibt es wieder eine staatliche Förderung für Elektroautos, aber nur für Privathaushalte mit begrenztem Einkommen und nur für Neuwagen. Gewerbekunden und Dienstwagen sind ausgeschlossen. Die aktuellen Bedingungen findest du auf der Seite des Bundesumweltministeriums. Plane eine Förderung erst ein, wenn der Anspruch geklärt ist.

Häufige Fragen

Wie wird ein Elektroauto als Dienstwagen 2026 versteuert?

Mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises im Monat, wenn der Listenpreis bis 100.000 Euro liegt und das Auto nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurde. Darüber mit 0,5 Prozent. Verbrenner mit 1 Prozent.

Gilt die 0,5-Prozent-Regel auch für Plug-in-Hybride?

Ja, wenn der Plug-in höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer ausstößt oder mindestens 80 Kilometer elektrisch schafft. Sonst 1 Prozent.

Was hat sich 2026 beim Laden zu Hause geändert?

Die Monatspauschalen sind weg. Der geladene Strom muss in Kilowattstunden nachgewiesen werden, erstattet wird nach Tarif oder amtlicher Pauschale je Kilowattstunde. Laden beim Arbeitgeber bleibt steuerfrei.

Was ist die Sonderabschreibung für Elektroautos?

75 Prozent im Anschaffungsjahr, danach 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent, für gekaufte E-Autos im Betriebsvermögen, Anschaffung zwischen Juli 2025 und Ende 2027. Nicht für Leasing, nicht für Privatpersonen.

Was wir gemeinsam durchrechnen

Schreib mir, ob du als Arbeitnehmer einen Dienstwagen bekommst oder als Betrieb anschaffst, wie viele Kilometer dein Arbeitsweg hat und ob du zu Hause laden kannst. Dann grenzen wir Modell und Antrieb ein, und die endgültige Rechnung machst du mit deinem Steuerbüro. Alle Angaben hier sind Stand September 2026 und ersetzen keine Steuerberatung.